⏱ 1 min·6 Fragen folgen
Schlepper und landwirtschaftliche Züge sind ein Verkehrsrecht-Sonderfall. Wer im Lohnbetrieb 60 km/h fährt, muss eine andere Welt kennen als der Hofschlepper-Fahrer.
Bauartklassen (StVZO § 18):
- lof bis 40 km/h: Klasse T, steuerfrei wenn ausschließlich land-/forstwirtschaftlich, keine TÜV-Pflicht
- lof bis 60 km/h: HU alle 2 Jahre, Tachograph nicht pflichtig bei rein lof Verkehr
- 80 km/h-Schlepper: keine lof-Klasse mehr → LKW-Recht, EG-Tachograph, Maut
Beleuchtung & Kennzeichnung:
- Anhänger > 3 m breit oder Anbaugeräte mit Überstand > 1 m nach hinten/40 cm seitlich → rot-weiße Warntafel + zusätzliche Beleuchtung (DIN 11030, ECE R70)
- Erntemaschinen (Mähdrescher) in Transportstellung max. 3,00 m, sonst Sondergenehmigung und Begleitfahrzeug ab 3,50 m
Anhängelasten & Stützlast: Stützlast Bolzenkupplung max. 4 t (K80) bzw. 2 t (Hitch). Anhängelasten je nach Schlepperhomologation — Fahrzeugschein/CoC zwingend prüfen.
Führerscheinklassen:
- L: Schlepper bis 40 km/h, Anhänger bis 25 km/h
- T: Schlepper bis 60 km/h (ab 16 nur 40), keine Gewichtsgrenze in der lof
- CE: nötig, sobald Schlepper bauartbedingt > 60 km/h oder lof-Eigenschaft entfällt
Mitführpflicht: Verbandkasten (DIN 13164), Warndreieck, Warnweste — bei lof-Zügen seit 2017 auch im Schlepper.
Merksätze
- 60 km/h: HU Pflicht, Tachograph nur bei nicht-lof Fahrten.
- Über 3 m breit oder 1 m hinten = Warntafel + Licht.
- Klasse T ab 16 nur bis 40 km/h — Lehrling im Lohnbetrieb beachten.