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Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB).
Geschäftsfähigkeit:
- 0 – < 7 Jahre: geschäftsunfähig (§ 104).
- 7 – 17 Jahre: beschränkt geschäftsfähig – Verträge schwebend unwirksam, außer mit Zustimmung der Eltern oder im Rahmen des Taschengeldparagraphen § 110 BGB (Geschäft ist wirksam, sobald der Minderjährige es mit eigenen Mitteln voll erfüllt hat).
- ab 18 Jahren: voll geschäftsfähig.
Pflichten:
- Verkäufer: Übergabe + Übereignung der mangelfreien Ware.
- Käufer: Annahme + Zahlung des Kaufpreises.
Sachmangel (§ 434 BGB): Ware weicht von Soll-Beschaffenheit ab. Käuferrechte (§ 437):
- Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung)
- Rücktritt vom Vertrag
- Minderung des Kaufpreises
- Schadensersatz
Gewährleistung: 2 Jahre (B2C) ab Übergabe; Garantie ist freiwillige Zusage des Herstellers.
Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB): Eigentum bleibt beim Verkäufer bis zur vollständigen Zahlung – wichtig im Maschinen-/Fahrzeughandel.
Widerrufsrecht bei Fernabsatz (Online): 14 Tage ohne Begründung (§ 355 BGB).
Verzug: gerät der Käufer in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen (§ 288 BGB).
Merksätze
- Vertrag = Angebot + Annahme.
- Mängelrechte: Nacherfüllung → Rücktritt/Minderung → Schadensersatz.
- Eigentumsvorbehalt schützt den Verkäufer bis zur Zahlung.