Wald liefert vielfältige Ökosystemleistungen: Klimaschutz (C-Speicher), Trinkwasserschutz, Holzproduktion, Erholung, Lebensraum für ca. 6.700 Tierarten allein in Deutschland.
Drei Schutzsäulen:
- Prozessschutz (Naturwaldreservate, Nationalparke): Eingriffsverzicht.
- Integrativer Naturschutz im Wirtschaftswald: Strukturreichtum, Habitatbäume, Totholz.
- Segregation: Schutzgebiete neben intensiverer Nutzung.
Habitatbäume (Biotopbäume): alte, dicke Bäume mit Höhlen, Spechtlöchern, Mulm, Risborke. Mindestempfehlung: 5–10 Habitatbäume/ha dauerhaft markieren und stehen lassen.
Totholz: stehend (Hochstubben, 'Anwärter') und liegend. Ziel: 20–40 m³/ha in Wirtschaftswäldern (Naturnähestufe). Lebensraum für Pilze, Käfer (Eremit, Hirschkäfer), Spechte, Fledermäuse.
Geschützte Arten — Fristen für Holzeinschlag:
- Brut- und Setzzeit: § 39 BNatSchG, allgemeines Eingriffsverbot in Hecken/Gebüschen 1.3.–30.9.
- Horstbäume von Greifvögeln (z. B. Schwarzstorch 300 m Schutzradius in Kernzone) — Einschlagverbote/Auflagen.
FFH-Gebiete & Verschlechterungsverbot (§ 33 BNatSchG): keine Verschlechterung des Erhaltungszustands geschützter Arten/Lebensräume.
Praxis: Vor jedem Hieb Habitatbaum-/Horstkartierung, Rücksicht auf nasse Standorte, Erhalt von 'Trittsteinen'.
- Habitatbäume und Totholz sind Naturschutz im Alltag.
- 1.3.–30.9. ist Brut- und Setzzeit — Eingriffe sind eingeschränkt.
- FFH-Gebiete: Verschlechterung verboten, Maßnahmen genehmigungspflichtig.