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Lernfeld 1 · Kapitel 1

PSA bei der Motorsägenarbeit & Unfallschwerpunkte

Arbeitsschutz im Wald

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Die Motorsägenarbeit zählt zu den gefährlichsten Tätigkeiten in Deutschland. Schwerpunkte sind Bein-/Fuß-Verletzungen durch die Säge, Schlagverletzungen durch fallendes/zurückschlagendes Holz und Augenverletzungen.

Pflicht-PSA bei Motorsägenarbeit (DGUV Information 214‑059):

  1. Schnittschutzhose (Klasse 1, 20 m/s) — die Schnittschutzeinlagen blockieren die Kette
  2. Forsthelm mit Visier (Gesichtsschutz) und Gehörschutz — Pegel an der Säge ≥ 100 dB(A)
  3. Schnittschutz-Stiefel (S‑Klasse, Stahlkappe + Schnittschutzeinlage)
  4. Schnittschutz-Handschuhe (linker Handrücken)
  5. Warnschutzkleidung orange/gelb (DIN EN 20471)

Vier-Augen-Prinzip & Rufweite: Alleinarbeit bei der Holzernte ist verboten. Mindestens zweite Person in Ruf‑/Sichtweite (DGUV V 8 §4).

Häufige Unfallursachen (KWF-Statistik):

  • Hängengebliebene Bäume (nie unter einem Hänger arbeiten — 'Witwenmacher')
  • Rückschlag (Kickback) der Säge an der oberen Schienenspitze
  • Stamm in Spannung — Druck-/Zugseite falsch eingeschätzt → reißt unkontrolliert auf
  • Splitter, Astabrisse aus der Krone

Notfallmanagement: Erste-Hilfe-Material, Verbandkasten, Notrufkette (112) und Rettungspunkte (App 'Hilfe im Wald') müssen im Trupp bekannt sein.

Merksätze
  • Ohne PSA keine Säge — fünf Teile sind Pflicht.
  • Nie unter einem Hänger arbeiten — Witwenmacher!
  • Spannung lesen: erst Druckseite leicht anschneiden, dann Zugseite trennen.
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