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Die Motorsägenarbeit zählt zu den gefährlichsten Tätigkeiten in Deutschland. Schwerpunkte sind Bein-/Fuß-Verletzungen durch die Säge, Schlagverletzungen durch fallendes/zurückschlagendes Holz und Augenverletzungen.
Pflicht-PSA bei Motorsägenarbeit (DGUV Information 214‑059):
- Schnittschutzhose (Klasse 1, 20 m/s) — die Schnittschutzeinlagen blockieren die Kette
- Forsthelm mit Visier (Gesichtsschutz) und Gehörschutz — Pegel an der Säge ≥ 100 dB(A)
- Schnittschutz-Stiefel (S‑Klasse, Stahlkappe + Schnittschutzeinlage)
- Schnittschutz-Handschuhe (linker Handrücken)
- Warnschutzkleidung orange/gelb (DIN EN 20471)
Vier-Augen-Prinzip & Rufweite: Alleinarbeit bei der Holzernte ist verboten. Mindestens zweite Person in Ruf‑/Sichtweite (DGUV V 8 §4).
Häufige Unfallursachen (KWF-Statistik):
- Hängengebliebene Bäume (nie unter einem Hänger arbeiten — 'Witwenmacher')
- Rückschlag (Kickback) der Säge an der oberen Schienenspitze
- Stamm in Spannung — Druck-/Zugseite falsch eingeschätzt → reißt unkontrolliert auf
- Splitter, Astabrisse aus der Krone
Notfallmanagement: Erste-Hilfe-Material, Verbandkasten, Notrufkette (112) und Rettungspunkte (App 'Hilfe im Wald') müssen im Trupp bekannt sein.
Merksätze
- Ohne PSA keine Säge — fünf Teile sind Pflicht.
- Nie unter einem Hänger arbeiten — Witwenmacher!
- Spannung lesen: erst Druckseite leicht anschneiden, dann Zugseite trennen.