Jede Kommunikation läuft über Sender und Empfänger. Nach Schulz von Thun hat jede Nachricht vier Seiten: Sachinhalt, Selbstoffenbarung, Beziehung, Appell. Im Verkauf nutzt du offene Fragen (W-Fragen) zur Bedarfsermittlung, geschlossene Fragen zum Abschluss.
Kaufvertrag (§ 433 BGB): zwei übereinstimmende Willenserklärungen — Antrag und Annahme. Verkäufer schuldet mangelfreie Übergabe, Käufer schuldet Zahlung und Abnahme. Verpflichtungs- vs. Erfüllungsgeschäft sind rechtlich getrennt.
Vertragsstörungen:
- Sachmangel (§ 434): Nacherfüllung → Minderung/Rücktritt/Schadensersatz; Gewährleistung 2 Jahre.
- Lieferungsverzug: Mahnung → Nachfrist → Rücktritt/Schadensersatz.
- Zahlungsverzug (§ 286): spätestens 30 Tage nach Fälligkeit/Rechnung; Verzugszinsen.
- Annahmeverzug: Käufer nimmt fristgerecht angebotene Ware nicht an.
Achtung Verbraucher: Die 30-Tage-Regel gilt nur mit ausdrücklichem Hinweis auf der Rechnung. Bei Unternehmern (typischer Lohnkunde) gilt sie auch ohne Hinweis.
Zahlungsarten: Bar, Überweisung, SEPA-Lastschrift, Karte, Kauf auf Rechnung. Zahlungsziel = Frist (z. B. „30 Tage netto“); Skonto = Preisnachlass bei schneller Zahlung (z. B. „2 % bei Zahlung in 10 Tagen“).
Rechnung (§ 14 UStG) — Pflichtangaben: Name/Anschrift beider Parteien, Steuer-/USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge/Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Nettoentgelt, Steuersatz und -betrag.
Umsatzsteuer: Regelsatz 19 %, ermäßigt 7 % (u. a. viele land-/forstw. Erzeugnisse). Brutto = Netto × 1,19. Zahllast = vereinnahmte USt − gezahlte Vorsteuer. Pauschalierung nach § 24 UStG für Land-/Forstwirte (Pauschalsatz wird jährlich angepasst).
- Kaufvertrag = Antrag + Annahme; Pflichten erst, wenn beide übereinstimmen.
- Reihenfolge bei Mängeln: erst Nacherfüllung, dann Minderung/Rücktritt/Schadensersatz.
- Brutto = Netto × 1,19 — Zahllast = USt − Vorsteuer.