Lernmodus FK Agrarservice
Lernfeld 1 · Kapitel 3

Betriebsorganisation, Tarifrecht & Soziale Sicherung

Betrieb & Recht

1 · Lesen2 · Fragen (0/5)3 · Auswertung
1 min·5 Fragen folgen

Ein Agrarservice-Unternehmen erbringt landwirtschaftliche Dienstleistungen: Aussaat, Pflanzenschutz, Düngung, Ernte (Mähdrusch, Häckseln), Transport, Winterdienst und Kommunalarbeiten. Der Betrieb gliedert sich organisatorisch in zwei Ebenen:

  • Aufbauorganisation: Wer ist wem unterstellt? Abteilungen, Stellen, Leitungsebenen — dargestellt im Organigramm.
  • Ablauforganisation: Wie laufen die Arbeitsprozesse zeitlich und räumlich ab? (z. B. Auftrag → Disposition → Einsatz → Abrechnung)
  • Unternehmensleitbild: schriftliche Grundsätze zu Werten, Zielen und Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Umwelt.

Duale Berufsausbildung heißt: zwei Lernorte — Betrieb (praktisch) und Berufsschule (theoretisch). Rechtsgrundlagen: BBiG, Ausbildungsordnung (Bund) und Rahmenlehrplan (KMK, Länder).

Tarifvertrag: ausgehandelt zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband (oder einzelnem Arbeitgeber). Grundlage ist die im Grundgesetz geschützte Tarifautonomie.

  • Manteltarifvertrag — Rahmen (Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung).
  • Lohn-/Gehaltstarifvertrag — Entgelthöhe, meist jährlich.
  • Friedenspflicht: Während der Laufzeit kein Streik.
  • Günstigkeitsprinzip: Eine für den Arbeitnehmer günstigere Einzelvereinbarung geht dem Tarif vor.

Mitbestimmung regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Betriebsrat vertritt die Belegschaft, die JAV die unter 18-Jährigen und Auszubildenden.

Soziale Sicherung — die 5 Säulen: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Vier Säulen werden paritätisch (je zur Hälfte) getragen — die Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber. Träger in der Landwirtschaft: SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), zugleich die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.

Merksätze
  • Aufbauorganisation = Über-/Unterstellung; Ablauforganisation = Prozesskette.
  • Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber — Träger Landwirtschaft: SVLFG.
  • Friedenspflicht: während Tariflaufzeit kein Streik.
Lernmodus FK Agrarservice