Ein Agrarservice-Unternehmen erbringt landwirtschaftliche Dienstleistungen: Aussaat, Pflanzenschutz, Düngung, Ernte (Mähdrusch, Häckseln), Transport, Winterdienst und Kommunalarbeiten. Der Betrieb gliedert sich organisatorisch in zwei Ebenen:
- Aufbauorganisation: Wer ist wem unterstellt? Abteilungen, Stellen, Leitungsebenen — dargestellt im Organigramm.
- Ablauforganisation: Wie laufen die Arbeitsprozesse zeitlich und räumlich ab? (z. B. Auftrag → Disposition → Einsatz → Abrechnung)
- Unternehmensleitbild: schriftliche Grundsätze zu Werten, Zielen und Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Umwelt.
Duale Berufsausbildung heißt: zwei Lernorte — Betrieb (praktisch) und Berufsschule (theoretisch). Rechtsgrundlagen: BBiG, Ausbildungsordnung (Bund) und Rahmenlehrplan (KMK, Länder).
Tarifvertrag: ausgehandelt zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband (oder einzelnem Arbeitgeber). Grundlage ist die im Grundgesetz geschützte Tarifautonomie.
- Manteltarifvertrag — Rahmen (Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung).
- Lohn-/Gehaltstarifvertrag — Entgelthöhe, meist jährlich.
- Friedenspflicht: Während der Laufzeit kein Streik.
- Günstigkeitsprinzip: Eine für den Arbeitnehmer günstigere Einzelvereinbarung geht dem Tarif vor.
Mitbestimmung regelt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Betriebsrat vertritt die Belegschaft, die JAV die unter 18-Jährigen und Auszubildenden.
Soziale Sicherung — die 5 Säulen: Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Vier Säulen werden paritätisch (je zur Hälfte) getragen — die Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber. Träger in der Landwirtschaft: SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau), zugleich die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.
- Aufbauorganisation = Über-/Unterstellung; Ablauforganisation = Prozesskette.
- Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber — Träger Landwirtschaft: SVLFG.
- Friedenspflicht: während Tariflaufzeit kein Streik.